Zuschnitt von Stegplatten - Berechnungsbeispiel


So berechnen Sie Ihren Zuschnitt:

Angenommen, Ihre Überdachung soll 4,50 mtr. breit werden:

Zuschnitt von Stegplatten

(Das Rastermaß ist der Abstand von Sparrenmitte zu Sparrenmitte.
Bei 980 mm breiten Stegplatten wäre das Rastermaß 1005 mm, bei 1200 mm breiten Stegplatten: 1225 mm)



Beispielsweise können Sie Stegplatten mit einer Plattenbreite von 1200 mm wählen.
in diesem Rechenbeispiel wären es dann 4 Stück (à 1200 mm = ges. 4800 mm).

Zur Befestigung der Stegplatten brauchen Sie 2 Randprofile und 3 Mittelprofile.
Hierbei müssen sowie die Profilbreiten als auch der Dehnungsausgleich berücksichtigt werden.
Diese betragen je Randprofil 42,5 mm und je Mittelprofil 25 mm.
 

Zur Verdeutlichung hier ein Foto eines Mittelprofil mit Stegplatte:

 











Somit ergibt sich folgende Rechnung:

2 x Randprofil inkl. Dehnungsausgleich 2 x 42,5 mm = 85 mm
3 x Mittelprofil inkl. Dehnungsausgleich 3 x 25 mm = 75 mm
4 x Stegplatten (ungeschnitten) 4 x 1200 mm = 4800 mm
Zwischensumme       4960 mm
abzgl. der gewünschten Dachbreite       - 4500 mm
Differenz       460 mm 


Dies bedeutet, dass die 4. Stegplatte um 460 mm gekürzt werden muss.
Im Zuschnitt geben Sie dann als Zuschnittmaß 740 mm x Länge in mm an (740 mm = 1200 mm Plattenbreite – 460 mm Differenz).

(Bei großen Differenzen empfehlen wir aus optischen Gründen, 2 Stegplatten um je die Hälfte der Differenz zu kürzen, um ein harmonisches Bild zu erzielen. Dies haben wir in der obigen Zeichnung dargestellt.
Oder Sie lassen alle 4 Platten um je 115 mm kürzen (115 mm = 460 mm Differenz : 4 Platten), jede Platte wäre dann 1085 mm breit.