Exolon® Multi UV 4 / 10 - 6 mm
Die Ihnen bisher unter dem Namen Makrolon® bekannten Stegplatten aus Polycarbonat tragen nun den neuen Markennamen Exolon®. Neuer Name – bewährte Qualität!
Es wird weiterhin der bewährte Makrolon® Polycarbonat-Rohstoff verwendet, das bedeutet für Sie: gewohnte Qualität und identische Materialeigenschaften.
Exolon® Multi UV bezeichnet ein Produktprogramm von stark wärmedämmenden Stegplatten. Die Exolon® Multi-UV Platten sind UV- und witterungsbeständig. Selbst Hagel kann dem widerstandsfähigen Material nichts anhaben.* Die Platten sind sehr leicht und trotzdem sehr stabil.
Diese Stegvierfachplatten sind sehr einfach zu verlegen und können kaltverformt werden.
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Technische Daten: * Exolon® Multi UV 4/10-6 mm
• extrem schlagzäh |
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• UV-Stabilität: |
10 Jahre * |
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• Hagelbeständigkeit: |
10 Jahre * |
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• Witterungsbeständigkeit: |
10 Jahre * |
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• Plattendicke: |
10 mm |
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• Stegabstand: |
6 mm |
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• Plattenbreite: |
2100 mm |
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• K-Wert |
2,5 – 2,9 W / m²K |
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• Lichtdurchlässigkeit: |
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○ |
farblos |
68 % |
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○ |
weiß |
61 % |
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• Gewicht: |
ca. 1,75 kg / m² |
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• mögl. Ausdehnung durch Wärme und Feuchte: ca. 3 mm / m |
• bewertes Schalldämm-Maß: ca. 17 dB |
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* siehe gesondert erhältliche Garantiebedingungen des Herstellers.
Bei Hagelschäden muss der Nachweis über die jeweiligen Wetterverhältnisse der Region durch den Kunden über den Deutschen Wetterdienst erbracht werden, insbesondere hinsichtlich Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit.
Downloads:
Vor Montage bitte beachten:
Vor Einbau sollte abgeklärt sein, ob Genehmigungen von Behörden nötig sind. Unsere Anleitungen/Angebote sind Empfehlungen jahrelanger Erfahrungen, jedoch trägt die Verantwortung für Ausführung und Konstruktion der ausführende Unternehmer/Kunde. Wir bitten unbedingt um Beachtung der Verlege-, Montage- und Lagerrichtlinien! Für Lager- und Verlegefehler übernehmen wir keine Haftung!
Maßabweichungen von +/-4% in Länge und Breite der Stegplatten sind im Rahmen der Toleranz. Außerdem kann es durch Temperaturschwankungen zwischen Zuschnitt und Auslieferung zu variierenden Längen kommen, welches kein Beanstandungsgrund ist.
Die Dachneigung der Stegplatten sollte mindestens 5° betragen. Ein Beschlagen der Hohlkammern ist kein Reklamationsgrund, da die Bildung von Kondensat in den Kammern der Stegplatten nicht vermeidbar ist. Stegplatten aus Acrylglas und Polycarbonat sind minimal gas- und dampfdurchlässig, dadurch kann es durch feuchte Luft in den Hohlkammern zu deren Beschlagen und Kondenswasserbildung kommen. Bei fachgerechter Montage wird das Kondensat innerhalb der Hohlkammerplatte zur Traufe abgeführt und tropft aus den Abschlussprofilen mit Tropfkante ab. Die Hohlkammer trocknet wieder aus.
Bitte beachten Sie, dass Farbabweichungen aufgrund von unterschiedlichen Lichtverhältnissen bei der Fotoerstellung und unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen möglich sind.